Donnerstag, 15. Mai 2008

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH
----------------------------------------------------------------------------------------------Wichtiger Anhang von;
Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd,
Die 1.Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren.
Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind.Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.

Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie.

Kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung, ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.
Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,
bevor sie 1 euro Anzahlen.
In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.
Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd.

Sie dürfen meinen Artikel kopieren

Sonntag, 11. Mai 2008

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH----------------------------------------------------------------------------------------------Wichtiger Anhang von;Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd, es ist die Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren. Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind. Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.
Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie, kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.

Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,bevor sie 1 euro Anzahlen. In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.

Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd.08.05.2008

Sie dürfen meinen Artikel kopieren. Gepostet von Rene Herboth unter Sonntag, Mai 11, 2008