Sonntag, 4. Oktober 2009

Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd. Seit.5/1997 Rene Herboth

Albeni Bau, Tourismus, Handel, Industrie Ltd. ist seit über 12 Jahren vor Ort und kauft und verkauft Türkei Immobilien.

Das Unternehmen wird mit dem Fokus auf die Direktansprache & Kontakte,eigenständig geführt. Die Branchenschwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Immobilien, Finanzen und Handel, sowie im Bereich Auswandern.

Die Vor und Nachteile werden gezielt persönlich von Rene Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter vorgestellt.

Mein praktisches Wissen & Zeigen soll ihr Vorteil sein.

Erfolgreiche Menschen lernen von den Fehlern der anderen.

Denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht.

Donnerstag, 15. Mai 2008

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH
----------------------------------------------------------------------------------------------Wichtiger Anhang von;
Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd,
Die 1.Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren.
Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind.Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.

Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie.

Kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung, ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.
Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,
bevor sie 1 euro Anzahlen.
In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.
Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd.

Sie dürfen meinen Artikel kopieren

Sonntag, 11. Mai 2008

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH----------------------------------------------------------------------------------------------Wichtiger Anhang von;Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd, es ist die Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 11 Jahren. Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind. Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.
Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann,bzw sich an einen Unternehmen vor Ort bezteiligen kann bitte ich sie, kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.

Und das Allerbeste , lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen,bevor sie 1 euro Anzahlen. In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.

Rene Herboth,Geschäftsführender Gesellschafter Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie Ltd.08.05.2008

Sie dürfen meinen Artikel kopieren. Gepostet von Rene Herboth unter Sonntag, Mai 11, 2008

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Rene Herboth

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.

Ich freue mich über jeden herzlichen offenen ehrlichen Kontakt. Ich bin äusserlich u.innerlich sehr jung geblieben, bin sehr offen u.direkt.(manchen zu ehrlich)

Ich habe eine Menge Humor & lebe u. geniesse jeden Tag.

Jeder Mensch und jedes Land hat etwas....

Jeder Mensch und jedes Land hat etwas schönes ( Gutes ) was es zu betonen gibt. Auf meinen Internetseiten möchte ich Ihnen praxisnah die Möglichkeit geben, dass keine Fragen mehr offen bleiben.

Ich möchte Sie motivieren und begeistern für ein Land, Leute und Immobilien.
Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen und Erkenntnissen.

Ich bin offen und direkt, jederzeit für ein Gespräch und Erklärung bereit.
Ich liebe die Herausforderung, meine Talente und Fähigkeiten und wünsche allen, die das lesen, das Gute zu duplizieren
.

Und wenn Sie einen Fehler gemacht haben, stehen Sie dazu und genießen Sie die befreiende Wirkung.

Meine Kritiker sagen ; „er hat das Flair auf den Punkt zu kommen und zu handeln.“ Komplexes Wissen, einfach, praxisnah und humorvoll darzustellen. Dies begeistert seine zahlreichen Kunden und Interessenten immer wieder.

Er ist nicht nachtragend und versucht immer eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.
Erkennen Sie neue Wege, wenn nicht jetzt, wann dann
?

Nutzen Sie die Chancen des Marktes, die Zeit war noch nie so gut wie heute.
Verändern können Sie sich nur selbst, nicht Ihre Freunde, Nachbarn, Partner oder Arbeitskollegen.

Meine e-mail Adresse lautet: reneherboth@yahoo.de

Ich möchte Ihnen Antworten auf Ihre offenen Fragen geben.


Wichtig ;
Beachten sie meine Artikel denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht.

Mit sonnigen Grüßen, wo immer Sie auch sind

Rene`Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter
Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd.

Wichtig; Auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.

Mein Vorschlag,aus der Praxis, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben. Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar. Wichtig.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Bitte beachten Sie----keine Anzahlung----bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.

Glauben Sie mir, das musste ich auch erst lernen. Rene Herboth

Donnerstag, 27. September 2007

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.

Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht. Rene Herboth.

Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.

Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.

Ein "notarieller Immobilienkauf-Vertrag" wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig. Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen "notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag" abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine "unverbindliche Kaufabsicht" darstellt.

Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig. Das heißt für einen Immobilienkäufer:

Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird.

Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als "Vorvertrag" im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder!

Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge!

Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft!

Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!! Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.

Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land,nur bitte beachten Sie,Sicherheit geht vor Gewinn.

Quelle; Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd.