Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wichtig; Auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.

Mein Vorschlag,aus der Praxis, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben. Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar. Wichtig.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Bitte beachten Sie----keine Anzahlung----bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.

Glauben Sie mir, das musste ich auch erst lernen. Rene Herboth