Freitag, 7. September 2007

IMMOBILIENERWERB IN DER TÜRKEI


IMMOBILIENERWERB IN DER TÜRKEI
Besonders Alanya und die Türkische Riviera haben sich in den letzten Jahren zu einem Top-Standort für Immobilien entwickelt.

Die Entscheidung vieler Europäer, eine Immobilie in der Türkei zu erwerben hat natürlich viele Gründe:

Schnelle Erreichbarkeit mit der Fluglinie (2,5 - 3 Std.)
Sinnvolle Investition (jährlicher Wertanstieg von 15 - 20% )
das ganze Jahr über Sonne, saubere Luft, das türkisblaue Meer, die schönen Strände, viele historische Sehenswürdigkeiten
Geringe Lebenshaltungskosten
die gastfreundlichen Menschen
gute medizinische Versorgung,

sind nur einige von den vielen Gründen, die wir nicht alle aufzählen können.
Lassen Sie sich selbst von unserem herrlichen Land überzeugen.


Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei Immobilien erwerben.

Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben.

Diese rechtliche Anordnung macht den Erwerb von Grundbesitz durch ausländische Privatpersonen in der Türkei erst möglich.


Einschränkungen, die zu beachten sind, auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf Gegenseitigkeit erfüllt sind:


!Neu! § 35 im Grundbuchgesetz Nr.2644 vom 22.12.1934 wird in folgender Weise neu gefasst.

Das wichtigste aus dem neuen Gesetz :
Das Gesetz wurde am 29.12.05 beschlossen und am 06.01.2006 vom Staatspräsident genehmigt

Das Gesetz tritt rückwirkend ab dem 26.07.05 in Kraft, um eine Rechtslücke zu vermeiden.

Ausländer dürfen auch in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich genehmigten Bebauungsplan gibt.

Grundsatz für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt türkische Staatsbürger müssen in dem Land des Ausländers, der kaufen will, auch Immobilien erwerben können)

Ausländische Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze Immobilieneigentum erwerben.

Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen kein Immobilieneigentum erwerben.

Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt, die Grenze auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen.

In diesen Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und Minengebiete, Bewässerungsgebiete, Flora und Fauna-Gebiete, Energieproduktionsgebiete

Das gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz darf 5/1000stel nicht überschreiten.

Ausländer dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten, die ebenfalls durch Beschluss des Ministerrats festgelegt werden, keine Immobilien erwerben.


!! So sollte eine seriöse Kaufabwicklung aussehen !!

1) Kaufvertrag:----Bitte keine Anzahlung----

- Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.


2) Vollmachterteilung:----Bitte keine Anzahlungen----

- Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen.

3) Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt)
----Bitte keine Anzahlungen----

- Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern.

!ACHTUNG!
Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum offiziellen Eigentümer!


4) Eintragung ins Grundbuch (Tapu):Wenn sie ihr Grundbuch in den eigenen Händen halten und es ihnen im Grundbuchamt übersetzt wird,können sie bezahlen----bitte,nie vorher----aus über 10 Jahren praktischer Erfahrung----denn beachten sie bitte Punkt 3 hier,es dauert einige Zeit bis die Papiere aus Ismir wieder zurück sind.

----bitte keine Anzahlung----

Für die Eintragung sind erforderlich:
Für den Käufer:

• 2 neue Passbilder des Käufers
• 2 Ausweiskopien
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• !Neu! Steuernummer

Für den Verkäufer:

• 1 neues Passbild des Verkäufers
• 2 Ausweiskopien
• Adresse
• !Neu! Steuernummer


- Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden.

Mein Vorschlag,aus über 10 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.
Mit sonnigen Grüssen Rene Herboth